Rechtsprechung
RG, 26.11.1923 - II 558/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist die Fabriknummer des Fahrgestells eines Kraftfahrzeugs als Urkunde (§ 267 StGB.) anzusehen? 2. Zum Begriff des Gebrauchmachens.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 16
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60
Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz
Für das widerrechtliche Auswechseln des Typenschilds und das unerlaubte Vertauschen des amtlichen Kennzeichens, unter dem das Kraftfahrzeug zugelassen ist, hat es die Rechtsprechung des Reichsgerichts - mit Ausnahme der Entscheidung RGSt 55, 39, die zum Typenschild ergangen, aber allein geblieben und überholt ist - ebenfalls stets angenommen (RGSt 58, 16; 68, 94; 69, 200; RG JW 1935, 2636 Nr. 20 und HRR 1940, 191; vgl. schon RGSt 40, 169 für das Nummernschild eines Fahrrads).Die Entscheidung RGSt 58, 16, die Fabriknummern an Motor und Fahrgestell nach dem Rechtszustand der KfzVO vom 3. Februar 1910 (RGBl 389) als Urkunden ansah, ist am 26. November 1923 ergangen.
- BGH, 26.06.1956 - 5 StR 179/56
Fahrgestellnummer - § 267 StGB
Wie das Reichsgericht wiederholt ausgesprochen hat, ist die Fabriknummer des Fahrgestells eine Urkunde, deren Aussteller durch das am Kraftfahrzeug bestimmungsgemäß angebrachte Schild kenntlich gemacht ist (RGSt 58, 16; 68, 94; RG JW 1935, 2636). - BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 16.04.2003 - 1 Ss 20/03
Urkundenfälschung: Straflosigkeit von Umbaumaßnahmen an einem Unfallfahrzeug …
Urkundenstrafrechtlich ist jedoch nicht diese Verbindung, sondern diejenige zwischen FIN und Fahrzeug von maßgeblicher Bedeutung (vgl. zur früheren Fahrgestellnummer RGSt 58, 16, 17; 68, 94, 95; BGHSt 9, 235, 239). - BGH, 08.05.1952 - 5 StR 64/52
Rechtsmittel
Er muß eine irgendwie günstigere Gestaltung seiner äußeren Lebensverhältnisse suchen (RGSt 58, 16 und 122). - BGH, 25.02.1955 - 1 StR 618/53
Rechtsmittel